Unternehmensgründung in El Salvador

Gründen Sie Ihr Unternehmen in El Salvador.

Professionelle Begleitung für Gründer, Investoren und Unternehmen beim Aufbau ihrer Geschäftstätigkeit in El Salvador — von der Wahl der Struktur über die Eintragung bis zur Geschäftsaufnahme.

Leistungsumfang

  • Beratung zu Gesellschaftsformen
  • Gründung von Gesellschaften
  • Vereinfachte Aktiengesellschaften
  • Handelsgesellschaften
  • Erstellung von Gründungsunterlagen
  • Gesellschaftsrechtliche Eintragungen
  • Gesellschaftsrechtliche Änderungen
  • Vollmachten
  • Rechtliche Vertretung, soweit erforderlich
  • Beratung ausländischer Investoren
  • Koordination der Verfahren zur Geschäftsaufnahme
  • Gesellschaftsrechtliche Begleitung nach der Gründung

Der Ablauf, Schritt für Schritt

01

Erstberatung

Wir lernen Ihr Projekt, Ihren Zeitrahmen und Ihre Rahmenbedingungen kennen.

02

Wahl der Struktur

Wir empfehlen die für Ihren Fall geeignete Gesellschaftsform.

03

Vorbereitung der Unterlagen

Gründungsunterlagen werden erstellt und gemeinsam mit Ihnen geprüft.

04

Gründung

Errichtung der Urkunden, bei Bedarf mit notarieller Koordination.

05

Eintragung

Eintragungen bei den zuständigen Registern.

06

Geschäftsaufnahme

Koordination der für den Betrieb erforderlichen Verfahren.

07

Weitere Betreuung

Gesellschaftsrechtliche Begleitung im laufenden Betrieb.

Berufshonorare werden stets getrennt von staatlichen Gebühren sowie Notar-, Register- und Drittkosten angeboten, damit Sie vor der Beauftragung genau wissen, was jede Position umfasst.

Wer gründen kann

Salvadorianische und ausländische Personen sowie ausländische Gesellschaften können sich an salvadorianischen Gesellschaften beteiligen. Eine Gründung ist über die S.A.S. sogar mit nur einem Aktionär möglich. Bestimmte regulierte Tätigkeiten können eine besondere Gesellschaftsform oder vorherige Genehmigungen erfordern; dies wird im Einzelfall geprüft.

Die Wahl zwischen S.A. de C.V. und S.A.S.

Die S.A. de C.V. ist eine traditionelle Gesellschaftsform, während die S.A.S. eine vereinfachte und flexible Alternative bietet. Die geeignete Struktur hängt von den Aktionären, der Tätigkeit, den Finanzierungsplänen und den betrieblichen Anforderungen ab.

Häufige Fragen

Kann ein Ausländer 100 % einer salvadorianischen Gesellschaft besitzen?

Ja. Ausländische Personen und Gesellschaften können sämtliche Anteile halten. Die Struktur richtet sich nach Ihrem Fall; bestimmte regulierte Tätigkeiten können zusätzliche Anforderungen mit sich bringen.

Muss ich nach El Salvador reisen?

Nicht unbedingt. Viele Schritte lassen sich mit Vollmachten erledigen und aus der Ferne koordinieren; ob eine Reise sinnvoll ist, hängt von Ihrer Struktur und den beteiligten Institutionen ab.

Wie lange dauert die Gründung?

Das hängt von der gewählten Struktur und der Auslastung der Register ab. Vor der Beauftragung erhalten Sie eine realistische Einschätzung für Ihren Fall — niemals eine garantierte Frist.

Welche Unterlagen benötigt eine ausländische Gesellschaft als Aktionärin?

In der Regel einen Nachweis ihrer rechtlichen Existenz aus dem Register des Herkunftslands; je nach Land und Dokument kann eine Apostille oder gleichwertige Legalisation sowie eine beglaubigte Übersetzung ins Spanische erforderlich sein.

Was geschieht nach der Gründung?

Die Gesellschaft benötigt laufende Betreuung: Eintragungen, Beschlüsse, Bestellungen, Verlängerungen und Fristen. Genau das decken unsere Unternehmensdienstleistungen ab.

Kontakt

Sobald Sie bereit sind.

Beschreiben Sie Ihr Anliegen in wenigen Zeilen. Sie erhalten eine offene Einschätzung: ob wir helfen können, was dafür erforderlich ist und was es kostet.